Wer eine Vorladung von der Polizei in Düsseldorf erhält und als Beschuldigter zu einer Vernehmung geladen wird, stellt sich zuerst eine Frage: Muss ich da hin? Die Antwort ist nein. Als Beschuldigter sind Sie zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen oder Angaben zur Sache zu machen.