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Rechtsanwalt Winkler

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Rechtsanwalt

Thorsten Winkler

Helmholtzstr.28

40215 Düsseldorf

 

Telefon: +49 (0) 211 38543911

winkler@winkler-legal.de

Gerne dürfen Sie unser Anfrageformular
ausfüllen. Wir melden uns selbstverständlich bei Ihnen zurück.

Welches Rechtsgebiet beschäftigt Sie?
Strafrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt in Düsseldorf für Strafrecht, Verkehrsrecht oder Arbeitsrecht? Rechtsanwalt Thorsten Winkler ist Ihr persönlicher Ansprechpartner – direkt, verlässlich und ohne Umwege über wechselnde Sachbearbeiter.

Die Kanzlei befindet sich zentral in Düsseldorf: Helmholtzstraße 28, 40215 Düsseldorf. Sie ist gut erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem Auto. Kanzleigespräche finden nach vorheriger Vereinbarung statt.

Telefonisch erreichen Sie Rechtsanwalt Winkler zu folgenden Zeiten: montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 0211 385 439-11, Fax: 0211 385 439-21. Per E-Mail erreichen Sie uns jederzeit unter winkler@winkler-legal.de.

Alternativ können Sie Ihr Anliegen bequem über die Online-Akte einreichen – sicher, vertraulich und rund um die Uhr verfügbar. Schildern Sie Ihren Fall kurz und präzise: je mehr Informationen Sie vorab mitteilen, desto gezielter kann Rechtsanwalt Winkler bereits im Erstgespräch helfen.

Typische Anliegen, bei denen Mandanten Kontakt aufnehmen: Kündigung durch den Arbeitgeber, Abmahnung erhalten, Aufhebungsvertrag prüfen lassen, Abfindung verhandeln, Strafanzeige oder Vorladung durch die Polizei, Bußgeldbescheid anfechten, Fahrverbot abwenden, Punkte in Flensburg vermeiden, Schadensersatz nach Verkehrsunfall, Streit um Arbeitszeugnis sowie Fragen zu Betriebsrat oder Sozialplan.

Wichtig im Arbeitsrecht und Strafrecht: Fristen können entscheidend sein. Nach Zugang einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach einer Vorladung durch die Polizei sollten Sie als Beschuldigter keine Aussage machen, bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Zögern Sie in solchen Situationen nicht – nehmen Sie sofort Kontakt auf.

Rechtsanwalt Winkler berät Mandanten aus Düsseldorf und der gesamten Region – Düsseldorf-Bilk, Düsseldorf-Pempelfort, Düsseldorf-Oberkassel, Düsseldorf-Benrath, Ratingen, Meerbusch, Neuss, Erkrath und weiteren Orten im Großraum Düsseldorf sowie deutschlandweit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. service@duessel-verwaltung.de

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