Kündigung erhalten Düsseldorf: Diese Frist dürfen Sie nicht verpassen
- Thorsten Winkler
- vor 10 Stunden
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Wer eine Kündigung erhält und in Düsseldorf oder Umgebung arbeitet, steht meistens unter Zeitdruck, ohne es sofort zu merken. Ab dem Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen ankommt, läuft eine Frist von drei Wochen, um sich dagegen zu wehren. Wird diese Frist verpasst, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war.
Kündigung erhalten Düsseldorf, das gilt jetzt
Der wichtigste Punkt zuerst: Sie müssen nicht sofort wissen, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen. Sie müssen nur innerhalb der drei Wochen die Kündigungsschutzklage einreichen, um sich diese Möglichkeit offenzuhalten. Wer abwartet und die Frist verstreichen lässt, verliert dieses Recht meist unwiderruflich, unabhängig davon, wie eindeutig ein Fehler in der Kündigung war.
Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage
Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Datum, das auf dem Schreiben steht. Zugang bedeutet: Der Brief liegt im Briefkasten, oder Sie haben ihn persönlich übergeben bekommen. Ein Wochenende oder ein Feiertag verlängert die Frist nicht automatisch. Deshalb lohnt sich ein Blick auf den genauen Tag des Erhalts, bevor überhaupt über den Inhalt der Kündigung gesprochen wird.
Wann eine Kündigung unwirksam sein kann
Nicht jede Kündigung, die ausgesprochen wird, hält vor Gericht stand. Häufige Gründe für eine Unwirksamkeit sind ein fehlender oder unzureichender Kündigungsgrund, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats, oder formale Mängel wie eine fehlende Unterschrift. Ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist, hängt unter anderem von der Betriebsgröße und der Dauer der Beschäftigung ab. Diese Punkte lassen sich nur anhand der konkreten Kündigung und der Umstände im Betrieb prüfen.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung im Unterschied
Bei einer ordentlichen Kündigung gilt eine Kündigungsfrist, die sich meistens nach Vertrag oder Gesetz richtet. Bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort, dafür verlangt das Gesetz einen wichtigen Grund. Gerade bei einer fristlosen Kündigung lohnt sich eine schnelle Prüfung, weil die Hürden für den Arbeitgeber hier deutlich höher liegen als bei einer ordentlichen Kündigung.
So kann ein Anwalt in Düsseldorf jetzt konkret helfen
Rechtsanwalt Thorsten Winkler prüft die Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, schätzt gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ein und reicht die Klage bei Bedarf fristgerecht beim Arbeitsgericht Düsseldorf ein. Häufig führt eine gut vorbereitete Klage zu einer Verhandlung über eine Abfindung, auch wenn eine Rückkehr in den alten Job nicht das Ziel ist.
Häufige Fragen zur Kündigung
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach ist eine Klage in der Regel nicht mehr möglich.
Muss ich sofort wissen, ob ich klagen will?Nein. Wichtig ist nur, die Klage fristgerecht einzureichen. Die endgültige Entscheidung kann während des Verfahrens noch angepasst werden.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht. In der Praxis einigen sich viele Verfahren aber auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber Unsicherheiten im Prozess vermeiden will.
Was, wenn ich fristlos gekündigt wurde?Auch hier gilt die Drei-Wochen-Frist. Die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sind für den Arbeitgeber höher, deshalb lohnt sich eine Prüfung besonders.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?Das hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von einer möglichen Rechtsschutzversicherung. Das klärt Rechtsanwalt Thorsten Winkler direkt im Erstgespräch.
Sie haben eine Kündigung erhalten und sind in Düsseldorf oder Umgebung beschäftigt? Melden Sie sich zeitnah bei Rechtsanwalt Thorsten Winkler, damit die Drei-Wochen-Frist eingehalten werden kann.
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